Leistungsspektrum

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

  • Professionelle ganzheitliche Betreuung
  • Information und Beratung
  • Anleitung und Begleitung von Patienten und Angehörigen
  • Versorgung durch Hausarzt und Palliativmediziner
  • Für die Region Dessau-Roßlau: einmal wöchentlich Hausbesuch durch SAPV-verantwortlichen Arzt und den SAPV-Koordinator
  • Versorgung durch Palliativ-Care-Fachpflegekräfte von kooperierenden Pflegediensten aus der Region
  • 24-Stunden-Ruf- und Einsatzbereitschaft (Arzt und Pflege/Koordinatoren)
  • Begleitung im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer
  • Vermittlung von Seelsorge und ehrenamtlichen Helfern
  • Koordination aller Kooperationspartner
  • Qualitätssicherung durch Fort- und Weiterbildungen

Palliative Care Beratung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (PCB)

In Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt hat das Palliativzentrum eine Lücke bei der Versorgung schwer erkrankter alter Menschen geschlossen. „Bewohner im Altenheim wollen mitbestimmen, was mit Ihnen passiert, wenn sich ihr gesundheitlicher Zustand verschlechtert“, so Nico Richter, Koordinator des Palliativzentrums am Städtischen Klinikum Dessau. „Sie wollen nicht zwischen Krankenhaus und Altersheim hin- und hergeschoben werden. Oft lehnen sie auch weiterführende Therapieoptionen ab.“ Nur hatten sie bislang Schwierigkeiten, sich Gehör zu verschaffen – insbesondere in medizinischen Akutsituationen.

Der Ausweg: Eine Palliativ Care Beratung, die das Palliativzentrum seit 2019 anbietet. In Absprache mit Hausarzt, Pflegenden, Angehörigen und Betroffenen halten die Mitarbeiter des Palliativzentrums fest, wie und wo die Altenheimbewohner in medizinischen Krisensituationen betreut werden wollen. Die eigens geschulten Mitarbeiter beraten nicht nur, sondern helfen auch, belastende Krankheitssymptome der Bewohner  zu lindern. Unser oberstes Ziel ist es, auch bei unheilbaren Krankheiten die Lebensqualität so gut wie möglich aufrecht zu erhalten. Der Impuls zu einer Palliativ-Care-Beratung kommt von der Pflegeleitung der Einrichtung, die ihre Bewohner kennt und ihren Gesundheitszustand einzuschätzen weiß. Selbstverständlich ist die Teilnahme an einer der Beratung freiwillig. Schließlich soll das Recht auf Selbstbestimmung gestärkt werden.