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Corona-Schutzverordnung: Beschränkungen werden gelockert

Nach drei Jahren Pandemie, Regeln und Vorschriften läuft die Corona-Schutzverordnung für Sachsen-Anhalt aus. Ab 1. März gelten nur noch wenige Einschränkungen.

Am Städtische Klinikum Dessau sowie dem Altenpflegeheim „Am Georgengarten“ (APH) stehen folgende Anpassungen an:

  • Besucher im Klinikum und dem APH dürfen ohne aktuellen Antigen-/Schnelltest ihre Angehörigen/Freunde besuchen.
  • Die sogenannte 1-1-1-Regel (jeder Patient kann pro Tag nur einen Besucher für eine Stunde empfangen) entfällt.
  • Die Cafeteria am Standort Auenweg und das Bistro am Standort Gropiusallee sind wieder ganztägig für Besucher, Begleitpersonen und Patienten geöffnet.
  • Es gelten die alten Besuchszeiten im Klinikum von 15:00 bis 20:00 Uhr.

Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher, Patienten und Begleitpersonen im Klinikum, dem APH sowie dem MVZ bleibt laut Bundesinfektionsschutzgesetz bis zum 7. April 2023 bestehen.

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